Pflegekosten

Unser Haus hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen sowie eine Pflegesatzvereinbarung mit dem Sozialamt. Die Entgeltgestaltung ist abhängig von der Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in einen Pflegegrad. Unterschieden wird in Pflegegrad 1 – 5.
Das Entgelt für die Bewohner setzt sich zusammen aus

    • dem Pflegesatz,
    • den Kosten für Unterkunft & Verpflegung,
    • Kosten für Ausbildung
    • sowie den Investitionskosten.

Der Pflegesatz deckt die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung decken die Miet- bzw. Verpflegungskosten. In den Investitionskosten sind Modernisierungs- und Anschaffungskosten für Verbrauchsgüter enthalten sowie die Kosten der Immobilie.

Tagessätze für unsere Einrichtung (Stand 1.10.2023):

PFLEGEGRAD
1 2 3 4 5
Pflegesatz 52,09 € 73,97 € 90,15 € 107,01 € 114,57 €
Entgelt für Unterkunft 17,46 € 17,46 € 17,46 € 17,46 € 17,46 €
Entgelt für Verpflegung 16,50 € 16,50 € 16,50 € 16,50 € 16,50 €
Investitionsaufwand 19,52 € 19,52 € 19,52 € 19,52 € 19,52 €
Ausbildungsfond   1,39 €   1,39 €   1,39 €   1,39 €   1,39 €
TAGESSATZ 
106,96 € 128,84 € 145,02 € 161,88 € 169,44 €

Berechnungsbeispiel für Vollzeitpflege (Stand 1.10.2023):

PFLEGEGRAD
1 2 3 4 5
Tagessatz 106,96 € 128,84 € 145,02 € 161,88 € 169,44 €
Monat
(Tagessatz x 30,42)
3.253,72 € 3.919,31 € 4.411,51 € 4.924,39 € 5.154,36 €
Max. Zuzahlung der Pflegekasse im Monat 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €
EIGENANTEIL 3.128,72 € 3.149,31 € 3.149,51 € 3.149,39 € 3.149,36 €

 

Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger

Falls die Pflegekosten die eigenen Mittel übersteigen, besteht dem Grunde nach Anspruch auf eine (anteilige) Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nach dem Bundessozialhilfegesetz. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Entlastungsbetrag von den Pflegekassen

Der Entlastungsbetrag von den Pflegekassen errechnet sich nach Dauer des Aufenthalts:

15% Erstattung bis 12 Monate
30% Erstattung bei mehr als 12 Monate
50% Erstattung bei mehr als 24 Monate
75% Erstattung bei mehr als 36 Monate

Pflegekosten Kurzzeitpflege

Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.

Die Pflegekasse übernimmt unabhängig vom Pflegegrad 1.774 Euro jährlich, die auf 8 Wochen verteilt werden können. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege  verwendet werden.

Die restlichen Kosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Die Kurzzeitpflege wird für jeden Pflegegrad unterschiedlich berechnet, so schöpft ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5 den Höchstbetrag  schneller aus.

Bei fehlender Pflegebedürftigkeit übernimmt die Krankenversicherung (§ 39 c SGB V) unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Kurzzeitpflege (zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt)